Wann kommt er? Was musst Du tun? Wer nimmt ihn ab – den Hundeführerschein Baden-Württemberg?
Ist schon interessant, dass man so gar keine richtig konkreten Infos findet, was nun mit dem Hundeführerschein in Baden-Württemberg ist.
Sicher ist: Er wird kommen, das wurde 2021 beschlossen!
Doch klare Informationen, an denen man sich festhalten kann, gibt es dazu noch keine.

Stand der Dinge beim Hundeführerschein Baden-Württemberg
In den letzten Wochen häufen sich die Fragen bei mir nach dem wie und was rund um den Hundeführerschein Baden-Württemberg. Also habe ich mich dran gemacht heraus zu finden, wie der Stand der Dinge ist.
Nach vergeblichen Anfragen lokal in Freiburg habe ich mich an das Ministerium gewandt. Von dort habe ich erfahren, dass der Hundeführerschein definitiv kommt. Die Entscheidung ab wann die Prüfung verpflichtend wird steht noch aus.
Was abgefragt wird und wer die Prüfung abnimmt, ist noch nicht geklärt. Lt. Aussage vom Ministerium wird es wohl in 2022 noch keine konkrete Umsetzung geben.
Es soll eine Angleichung an den Hundeführerschein in Niedersachsen werden. Dazu gibt es schon einiges im Netz. Doch ob die Umsetzung 1:1 kommt ist noch nicht klar.
Wer muss die Prüfung ablegen?
Wer den Sachkundenachweis (landläufig Hundeführerschein genannt) ablegen muss ist noch ungewiss.
In Niedersachsen mussten alle, die in den letzten 10 Jahren für durchgehend 2 Jahre einen Hund hatten, ohne dass Probleme auftraten, keinen Sachkundenachweis ablegen.

Es dürfte also in erster Linie Ersthundehalter betreffen.
Bisher mussten nur Besiter*innen von sogenannten Kampfhunden einen Sachkundenachweis ablegen. Da inzwischen auch bei offiziellen Stellen angekommen ist, dass es nicht von der Hunderasse abhängig ist, ob ein Hund gefährlich wird, sollen in Zukunft alle eine bestimmte Sachkunde über Hunde nachweisen müssen.
Das ist aus meiner Sicht sehr zu begrüßen.
Ob die Listenhunde dann von den Listen verschwinden und die Listen eingestampft werden steht noch in den Sternen.
Was wird geprüft beim Hundeführerschein Baden-Württemberg
Die Prüfung wird sicher einen theoretischen und einen praktischen Teil haben. Darin wird es um
- Sozialverhalten und Kommunikation
- Haltung und Pflege,
- Verhalten, Angst und Aggression
- Lerntheorie und Erziehung
- Rassekenntnisse
- Ernährung, Gesundheit und Fortpflanzung
gehen.
Das ist eine ganze Bandbreite mit der sich zukünftige Hundebesitzer*innen auseinander setzen müssen. Das entsprechende Wissen wird in Hundeschulen und/oder entsprechender Literatur vermittelt.
Der Hundeführerschein Baden-Württemberg wird für jeden recht einfach machbar sein!

Der Hundeführerschein Baden-Württemberg wird für jeden machbar sein!
Der Besuch einer Hundeschule wird empfohlen.
Die praktische Prüfung wird innerhalb des ersten Lebensjahres des Hundes stattfinden, so jedenfalls ist es in Niedersachsen.
Was muss der Hund können?
Der Hund sollte dann in der Lage sein folgende Hörzeichen auszuführen:
- Sitz, Platz und Steh (mindestens 2 davon)
- Bleib
- Der Rückruf sollte funktionieren – entweder im Freilauf oder an der Schleppleine
- Leinenführigkeit soll gewährleistet sein
Und es muss deutlich werden, dass der Mensch in der Lage ist mit dem Hund zu kommunizieren, so dass beide ein entspanntes Team bilden, das sich stressfrei im Alltag bewegt.
Alles in allem ein hohes Ziel. Ich bin sehr gespannt, wie die Inhalte der Prüfung sein werden.
Sobald ich näheres dazu weiß, schreibe ich den nächsten Blogartikel zu diesem Thema. Da können allerdings noch ein paar Monate ins Land gehen.
Näheres zum Hundeführerschein in Niedersachsen findest Du hier.
Leidiges Thema: liegen gelassener Hundekot
Eine Kleinigkeit möchte ich hier noch mit auf den Weg geben.
Wenn Du auf öffentlichem Gelände oder an öffentlichen Orten Deinen Hund gassi führst, dann musst du den Hundekot entfernen. Eigentlich denke ich, dass ich das inzwischen weit genug herum gesprochen hat. Doch leider ist dem nicht so. Immer wieder führt das zu Diskussionen.
Vor kurzem habe ich eine Frau darauf aufmerksam gemacht, dass sie ein paar Meter weiter hinten den Haufen ihres Hundes einfach hat liegen lassen. Ihre Antwort war: „Ich konnte ihn nicht wegmachen, ich war am telefonieren.“
Da fehlt mir jegliches Verständnis dafür!
Der Bußgeldkatalog sieht in Baden-Württemberg eine Strafe in Höhe von 25 – 150 € dafür vor.
Bist Du im Wald unterwegs musst Du den Kot nicht wegräumen. Da sich dort auch andere Menschen bewegen ist es jedoch sinnvoll den Kot zumindest mit einem Ast zur Seite zu schieben, wenn Dein Hund zu sehr am Wegesrand seine Hinterlassenschaft ablädt.

Auf Wiesen finde ich es ein Unding, wenn der Kot liegen gelassen wird. Seit Jahren gibt es inzwischen genügend Äußerungen von Landwirten, dass Wiesen und Äcker dazu da sind Lebensmittel wachsen zu lassen – sowohl für Tier als auch Mensch. Eine Tüte kann man immer bei sich tragen und der nächste Mülleimer kommt irgendwann.
Hier allerdings doch noch ein Hinweis für die Kommunen: Es gibt viele Orte wo bekannt ist, dass Menschen mit Hund spazieren gehen und doch stehen dort keine Mülleimer. Viele Hundebesitzer sind bereit, den Kot in die Tüte zu packen, wenn sie ihn dann nicht mit ins Auto nehmen müssen, um ihn zuhause zu entsorgen.
Es reicht nicht aus einen Hundeführerschein Baden-Württemberg zu erschaffen. Es gilt Möglichkeiten und Räume zu schaffen, wo sich Menschen mit Hund auch aufhalten können.
Hier kommst Du zurück zu Septebmerhund – Hundeschule Freiburg